Rechtsprechung
VG Koblenz, 05.08.2004 - 7 K 871/04 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 05.08.2004 - 7 K 871/04
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04
- BVerwG, 19.04.2005 - 6 B 25.05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 2 A 11232/03
Schulrecht, Schülerbeförderung, Grundschule, Hauptschule, Schulbezirk, Zuweisung, …
Auszug aus VG Koblenz, 05.08.2004 - 7 K 871/04
Hätte der Gesetzgeber zusätzlich zu der Entscheidung nach § 47 Abs. 4 SchulG der hierfür fachlich kompetenten Schulbehörde hinsichtlich der Frage der Subventionswürdigkeit dieses Vorgangs eine zweite Entscheidungsebene bei den Trägern der Schülerbeförderung einführen wollen, hätte dies im Gesetz deutlicher zum Ausdruck kommen müssen (vgl. zum parallelen Problem bei einer Zuweisung gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 SchulG: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. November 2003 - 2 A 11232/03.OVG -, NVwZ-RR 2004, 422).Dieser Zusammenhang erhellt, dass § 56 Abs. 4 Satz 4 SchulG lediglich auf die Beförderung von Schülern der Realschulen und der Klassenstufen 5 bis 10 der Gymnasien Anwendung findet (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. November 2003 - 2 A 11232/03.OVG -, NVwZ-RR 2004, 422).
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 8/89
Auszug aus VG Koblenz, 05.08.2004 - 7 K 871/04
Das Gesetz, namentlich die §§ 33 Abs. 1 Satz 1, 28 Abs. 1 und 2 PrivSchG, setzen für die Anwendung des § 56 SchulG die Förderung einer konkreten Schule unmittelbar durch das Land Rheinland-Pfalz und nach Maßgabe der §§ 28 ff. PrivSchG voraus (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 1989 - 7 A 8/89.OVG -, NVwZ-RR 1990, 199 [200]).Es verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 17 Abs. 1 und 2 RhPfVerf.) noch gegen die Gewährleistung der Privatschulfreiheit (Art. 7 Abs. 4 und 5 GG, Art. 28, 30 RhPfVerf.), wenn der Staat die mittelbare Förderung von Ersatzschulen in freier Trägerschaft durch Übernahme der Schülerbeförderung auf solche Schulen beschränkt, bei denen aufgrund ihrer unmittelbaren Förderung durch Landesbeiträge feststeht, daß sie anerkanntermaßen die Gewähr dafür bieten, dauernd die an entsprechende öffentliche Schulen gestellten Anforderungen zu erfüllen (§§ 18 Abs. 1, 28 Abs. 1 PrivSchG), und daß sie nicht nur auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten, sondern auch darüber hinaus das öffentliche Schulwesen des Landes entlasten und kein Schulgeld oder sonstige Entgelte erheben (§ 28 Abs. 2 PrivSchG; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 1989 - 7 A 8/89.OVG -, NVwZ-RR 1990.199 [200]; siehe auch ausführlich VG Koblenz, Urteil vom 20. Januar 2000 - 7 K 1426/99.KO -).
- BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83
Halterauskunft - Allgemeines Datenschutzrecht - Berechtigtes Interesse - …
Auszug aus VG Koblenz, 05.08.2004 - 7 K 871/04
Zwar gilt im Fall der Verpflichtungsklage der Grundsatz, dass die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung - das war vorliegend der 05. August 2004 - maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1986 - 7 C 71.83 -, NJW 1986, 2329).